Ehevertrag

Dieser Vertrag regelt die Kompetenzen zwischen dem Verein Kampagne Mittellande und der IG Kampagne Mittellande. Der Vertrag wurde am 17./18.1.2003 vom IG-Plenum und von der Vereins-Mitgliederversammlung abgeschlossen. Änderungen des Vertrages müssen vom IG-Plenum und von Vereins-Mitgliederversammlung abgestimmt werden.

Ausschüsse:

Ausschüsse können beantragt werden von
a) der Mitgliederversammlung des Vereins
b) der Versammlung der Vertreter der IG (IG-Plenum)
c) den Vorstand des Vereins
d) Mitgliedern des Vereins mittels eines schriftlichen Antrags, der von mindestens 11 Mitgliedern unterschrieben ist

Sie werden vom Vorstand eingesetzt.

Ausschussergebnisse werden entsprechend der Aufgaben von IG- Versammlung oder von Mitgliederversammlung abgesegnet.

Aufgaben des Vereins:

Der Verein kümmert sich um administrative Dinge (Finanzen, Schutz des Mittellande-Namens, Aufrechthaltung der Mittellande-Domain, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltung der Mitellande-Treffen, etc.). Diesbezügliche Ausschüsse werden durch die Vereinsversammlung beschlossen.

Beispiel:
Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit

Der Vorstand beschließt über Ergebnisse von Ausschüssen, die dringend zeitgebunden sind

Beispiel: Messeauftritte; Flyer, die zu einem bestimmten Zeitpunkt herausgegeben werden müssen; Postille;

Aufgaben der IG

Die IG hat das letzte Wort für alles, was das Zusammenspiel und die Karte betreffen. Dazu gehört auch die Aufnahme neuer Länder.

Die IG beschließt auch über die Ergebnisse von Ausschüssen, die dieses Thema betreffen.
Beispiele: Beschränkung der Länderzahl; Vakanzregelung; Kriegszugsregelung

Ausnahmen:

Diese beiden Punkte werden durch den Vorstand abgesegnet. Vorteil: solche Punkte können innerhalb des Jahres abgesegnet werden.

Außerdem beschließt die IG die Verfahrensordnung und die Tagesordnung für ihre Sitzung.

nicht zugeordnete Aufgabengebiete

Fragen, die nicht den Aufgabengebieten der beiden Vertragspartner zuzuordnen sind, werden vom IG-Plenum abgestimmt.

Geld

Der Verein hat das Recht, von den Mitgliedern der IG (= Ländern) eine Aufwandsentschädigung (für Kartenverwaltung, Internetdomain, etc.) zu erheben. Diese Aufwandsentschädigung darf den Mitgliedsbeitrag nicht überschreiten. Für Mitglieder des Vereins gilt diese Aufwandsentschädigung für ihr erstes Land als abgegolten.

Nebenbei: das ganze ist nicht völligst ausformuliert, falls jemandem bessere Formulierungen einfallen. ... (aber bitte keine volljuristischen, sollen für alle verständlich sein ;-) ).

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Diese Seite wurde geändert am 18.01.2003.