Ehevertrag
Dieser Vertrag regelt die Kompetenzen zwischen dem Verein Kampagne Mittellande und der IG Kampagne Mittellande.
Der Vertrag wurde am 17./18.1.2003 vom IG-Plenum und von der Vereins-Mitgliederversammlung abgeschlossen.
Änderungen des Vertrages müssen vom IG-Plenum und von Vereins-Mitgliederversammlung abgestimmt werden.
Ausschüsse:
Ausschüsse können beantragt werden von
a) der Mitgliederversammlung des Vereins
b) der Versammlung der Vertreter der IG (IG-Plenum)
c) den Vorstand des Vereins
d) Mitgliedern des Vereins mittels eines schriftlichen Antrags, der
von mindestens 11 Mitgliedern unterschrieben ist
Sie werden vom Vorstand eingesetzt.
Ausschussergebnisse werden entsprechend der Aufgaben von IG-
Versammlung oder von Mitgliederversammlung abgesegnet.
Aufgaben des Vereins:
Der Verein kümmert sich um administrative Dinge (Finanzen, Schutz
des
Mittellande-Namens, Aufrechthaltung der Mittellande-Domain,
Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltung der Mitellande-Treffen, etc.).
Diesbezügliche Ausschüsse werden durch die Vereinsversammlung
beschlossen.
Beispiel:
Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit
Der Vorstand beschließt über Ergebnisse von Ausschüssen, die
dringend
zeitgebunden sind
Beispiel: Messeauftritte; Flyer, die zu einem bestimmten Zeitpunkt herausgegeben werden müssen; Postille;
Aufgaben der IG
Die IG hat das letzte Wort für alles, was das Zusammenspiel und die
Karte betreffen. Dazu gehört auch die Aufnahme neuer Länder.
Die IG beschließt auch über die Ergebnisse von Ausschüssen, die dieses Thema betreffen.
Beispiele: Beschränkung der Länderzahl; Vakanzregelung; Kriegszugsregelung
Ausnahmen:
- Übertragungen von Territorien (z.B. als Ergebnisse von Kriegszügen)
zwischen zwei Ländern, wenn beide Länder zusammen das Ergebnis dem
Vorstand einvernehmlich anzeigen.
- Reduzierung von Territorium und Wegfall von Ländern, wenn dieses
von
den jeweiligen Ländern dem Vorstand angezeigt wird.
Diese beiden Punkte werden durch den Vorstand abgesegnet. Vorteil:
solche Punkte können innerhalb des Jahres abgesegnet werden.
Außerdem beschließt die IG die Verfahrensordnung und die
Tagesordnung
für ihre Sitzung.
nicht zugeordnete Aufgabengebiete
Fragen, die nicht den Aufgabengebieten der beiden Vertragspartner
zuzuordnen sind, werden vom IG-Plenum abgestimmt.
Geld
Der Verein hat das Recht, von den Mitgliedern der IG (= Ländern)
eine
Aufwandsentschädigung (für Kartenverwaltung, Internetdomain, etc.)
zu
erheben. Diese Aufwandsentschädigung darf den Mitgliedsbeitrag
nicht
überschreiten. Für Mitglieder des Vereins gilt diese
Aufwandsentschädigung für ihr erstes Land als abgegolten.
Nebenbei: das ganze ist nicht völligst ausformuliert, falls jemandem
bessere Formulierungen einfallen. ... (aber bitte keine
volljuristischen, sollen für alle verständlich sein ;-) ).
Diese Seite wurde geändert am 18.01.2003.