b.) Diebe sollten gediebte Gegenstände so schnell wie möglich an die SL weitergegeben werden oder mindestens darüber unterrichtet werden.
c.) OutTime-Gegenstände dürfen nicht gediebt werden. Dieses
setzt eine deutliche Trennung von InTime- und OutTime-Gegenständen
durch die Spieler voraus.
Jedem Veranstalter wird empfohlen jeden, der auf einer Veranstaltung mit Verletzungsabsicht körperliche Gewalt ausübt, von der Veranstaltung sofort zu verweisen und die Tat zur Anzeige zu bringen. Die Veranstalter sind aufgefordert, diese Maßnahmen auch konsequent umzusetzen.
b.) Es ist darauf zu achten, durch übermäßigen Alkoholkonsum spieluntaugliche Spieler aus dem Spiel zu nehmen.
Wir empfehlen folgende Zonen/Räumlichkeiten als TimeOut-Zonen zu
deklarieren:
a.) Duschen
b.) Toiletten
c.) Waschräume
d.) Küchen (tlw., auf jeden Fall, wenn dort gekocht wird.)
Es wird den Veranstaltern anempfohlen schon in der Anmeldung auf unerwünschte
Gegenstände (z.B. Stahlwaffen, gefährliche Rüstungen, etc...)
aufmerksam zu machen. Sollten solche Gegenstände beim CheckIn bzw.
Waffencheck auftauchen, sollten diese von der Spielleitung für die
Dauer der Veranstaltung in Verwahrung genommen werden.
b) Das Wort „STOP“ sollte als sofortiges Signal, das Spiel zu unterbrechen, bekannt gemacht werden, so daß hierdurch ein sofortiges TimeOut ausgelöst wird.
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