Ausarbeitung der Arbeitsgruppe
"Veranstalter und Versicherungen"

Arbeitsgruppe vom 8. Kampagnentreffen (2001)

Veranstalterformen

Einzelpersonen

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Vereine, nicht eingetragene und eingetragene


Prinzipiell ist der "Veranstalter" und damit die haftende Person die juristische oder natürliche Person, die zum Zwecke einer Veranstaltung eine Anlage anmietet.
 
 

Verhältnis Veranstalter – Teilnehmer

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Diese Seite wurde geändert am 30.01.2001.