Vakanzregelung

1) Zweck der Regelung

Die Vakanzregelung hat den Zweck, Mitglieder der Kampagne Mittellande, die offensichtlich kein Interesse mehr am Zusammenspiel innerhalb der Kampagne zeigen, aus der Kampagne auszuschließen.
Zu diesem Zweck wird für jedes Mitgliedsland ein Vakanzpunkte-Konto eingerichtet, dessen Inhalt jederzeit für jedes Mitgliedsland einzusehen ist.

2) Ansammeln von Vakanzpunkten

Ein Reich erhält jeweils einen Vakanzpunkt für:
  1. Unentschuldigtes Fehlen beim Kampagnentreffen (Eine Entschuldigung muss bis zum Beginn des Kampagnentreffens der Vorstandschaft des Vereines in schriftlicher Form vorliegen, ansonsten gilt das Fehlen als unentschuldigt )
  2. Nichtbezahlen des Kampagnenbeitrags
  3. Nichtzahlung des Beitrags für das Kampagnetreffen

3) Streichung von Vakanzpunkten

  1. Vakanzpunkte für Nichterscheinen werden beim nächsten Kampagnentreffen, bei dem ein Vertreter erscheint oder eine Entschuldigung vorliegt, gestrichen
  2. Vakanzpunkt für Zahlungssäumigkeiten werden beim Zahlen des säumigen Betrages gestrichen

4) Vakantwerden von Ländern

1. Die Mitgliedschaft eines vakanten Landes in der Kampagne Mittellande erlischt mit dem Ende des Kampagnentreffens, auf dem der Vakanzzustand eintritt.
Das Land verbleibt auf der Karte und wird beim nächsten Kampagnentreffen automatisch gelöscht, es sei denn ein Mitgliedsland übernimmt die Patenschaft über das Land oder ein Nachfolgeorga stellt sich vor.

2. Ein Land wird vakant, sobald es vier Vakanzpunkte angesammelt hat oder
der Antrag auf Vakantwerden des Landes vom Plenum angenommen wurde.

Dazu ist es notwendig, dass ein Mitgliedsland diesen Antrag bis zum 30.8 beim Vereinsvorstand einreicht, außerdem muss das antragstellende Land nachweisen, dass es das von diesem Antrag betroffenen Land drei Monate vor dem Anmeldeschluss zum Kampagnentreffen schriftlich informiert hat.

Stimmen diesem Antrag mit 2/3 der Mitglieder der Kampagne Mittellande zu, wird das Land sofort vakant.

5) Patenschaft über Länder

Soll ein Land trotz der eingetretenen Vakanz auf der Karte verbleiben, muss ein Land die Patenschaft für dieses Land übernehmen. Das Patenland wird als Ansprechpartner für das Land in die Postille übernommen. Die Mitgliedsgebühr für ein Land, für das eine Patenschaft besteht, beträgt 5 ? Mit dieser Mitgliedsgebühr ist kein Stimmrecht auf dem Kampagnetreffen verbunden. Länder, die nur aufgrund von Patenschaften auf der Karte verblieben sind, zählen nicht zu 110 Länder Grenze.

Sollten mehrere Länder die Patenschaft über ein Land übernehmen wollen, so können Entscheidungen über dieses Land von den Patenländern nur einvernehmlich getroffen werden.

Wird ein Patenland vakant, so erlöschen auch die Patenschaftsverhältnisse dieses Landes.

6) Wiederbelebung von Ländern

Ist ein Land nach dem Vakantwerden auf der Karte verblieben, so kann eine erneute Mitgliedschaft für dieses Land beantragt werden. In diesem Fall muss das Land im TOP 2.2 des Kampagnetreffens vorgestellt werden, zusätzlich zur Zustimmung durch das Plenum muss auch das Patenland dieser Wiederbelebung zustimmen. (Länder, die wiederbelebt werden sollen, werden auf der Warteliste vor Länder, die neu der Kampagne beitreten wollen, gesetzt)

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Diese Seite wurde geändert am 18.01.2003.