Rot gekennzeichnet sind Beschlüsse vom Treffen 2003, die die Verfahrensordnung implizit veränderten.
Anmerkung: für das Treffen selbst reicht es vollkommen aus, sich Teil 5 durchzulesen!
Verfahrensordnung für das Reichsverwaltertreffen
(0) Begriffe
Diese Auflistung soll grundsätzliche Begrifflichkeiten klären.
Sie hat keine regelnde Wirkung.
Ein Mitglied der Kampagne ist ein in die Kampagne aufgenommenes Land.
Ein Vertreter eines Landes ist eine Person, die dieses Land auf der
Kampagnensitzung vertritt.
Das Plenum ist die Versammlung der Mitglieder während des Reichsverwaltertreffens.
Die Diskussionsleitung leitet und moderiert das Reichsverwaltertreffen.
Bei der Einrichtung von mehreren Diskussionsgruppen erhält jede Diskussionsgruppe
eine eigenständige Diskussionsleitung.
In mehrere, eigenständig arbeitende Diskussionsgruppen kann
das Plenum geteilt werden. Diese Aufteilung muss in der Tagesordnung behandelt
werden.
Diskussionsgruppen können in Arbeitsgruppen aufgeteilt werden.
Diese sind nicht allein beschlußfähig.
Ein Ausschuss ist eine vom Vorstand des Vereins
eingesetzte Arbeitsgruppe, die außerhalb der Sitzung (hauptsächlich
während der Periode zwischen zwei Reichsverwaltertreffen)
eigenständig
Problemstellungen behandelt.
Sie kann
- vom Plenum
- von der Mitgliederversammlung des Vereins
- direkt vom Vorstand
eingesetzt werden.
Die Tagesordnung bestimmt die auf dem Reichsverwaltertreffen zu bearbeitenden
Punkte.
Beiträge:
Der Kampagnenbeitrag ist der Beitrag, den ein Mitglied der Kampagne
zu zahlen hat.
Der Vereinsbeitrag ist der Beitrag, den ein Mitglied des Vereins
„Kampagne Mittellande e.V.“ zu zahlen hat. Ein Mitglied der Kampagne muß
nur einen der beiden Beiträge bezahlen.
Vakante Reiche siehe Punkt (4)
Vetokarten ermöglichen sofortige Beiträge während
der Diskussion.
Anträge siehe Punkt (5)
(1) Tagesordnung
Obligatorische Tagesordnungspunkte sind:
Plenum (Samstag morgen)
TOP 1.1: Begrüßung und Feststellung der
Anwesenheit
TOP 1.2: Tagesordnung*
TOP 1.3: Informationen über den Verein „Kampagne
Mittellande e.V.“ und dessen Arbeit im abgelaufenen Jahr
TOP 1.4: Vorstellung der Ausschussergebnisse und gegebenenfalls Abstimmung darüber
TOP 1.5: Feststellung der vakanten Reiche
Gruppe 1 (Samstag nachmittag)
TOP 2.1: Kriegszüge, Expansion in weiße
Flecken und Größenänderungen alter Reiche aus dem vergangenen
Jahr
TOP 2.2: Neue Reiche
TOP 2.3: Neue Kriegszüge und Expansion in weiße
Flecken
Gruppe 2 (Samstag nachmittag)
TOP 3.1: Öffentlichkeitsarbeit der Kampagne
(darunter: Postille, Internet-Auftritt)
TOP 3.2: Sonstiges **
Plenum (Sonntag morgen)
TOP 4.1: Berichte der beiden Gruppen
TOP 4.2: Verschiedenes ***
TOP 4.3: Schlusswort
* Das Plenum beschließt in Punkt 1.2 die Tagesordnung.
Anträge zur Erweiterung der Tagesordnung sind schriftlich einen Monat
vor der Sitzung bei dem Verein „Kampagne Mittellande e.V.“ einzureichen. Das
Plenum stimmt über jeden eingebrachten Antrag ab.
** Unter diesen Punkt sind in der Vergangenheit beispielsweise
folgende Themen behandelt worden: Wirtschaftssimulation, Benimmregeln für
Veranstalter, Vereinsgründung
*** Unter diesen Punkt sind in der Vergangenheit beispielsweise
folgende Themen behandelt worden:
Logo-Wettbewerb, Realreligionen
Die Tagesordnung und nur die Tagesordnung kann festlegen, dass das Plenum
in mehrere Gruppen aufgeteilt wird. Jede Gruppe ist für ihre Tagesordnungspunkte
abstimmungsberechtigt. Es wird angeraten, dass jedes Land in jede Gruppe einen
Vertreter schickt.
In der angegebenen Tagesordnung wird (voraussichtlich) am Samstag
nachmittag eine Aufteilung in zwei Gruppen vorgenommen. Die 1. Gruppe gilt
als Fortführung des Gesamtplenums.
(2) Anmeldung eines alten Reiches
Ein altes Reich muss bis zum 30.11. vor dem nächsten Reichsverwaltertreffen
bei der vom Vorstand des Vereins „Kampagne Mittellande e.V.“ bestimmten Orga
schriftlich angemeldet
werden. Die entsprechende Adresse ist auf der Einladung zum Treffen verzeichnet.
Diese Anmeldung setzt sich zusammen aus:
- Anmeldung zum Reichsverwaltertreffen
- Entrichtung des Teilnahmebeitrages zum Reichsverwaltertreffen
- Kampagnenbeitrag für das Jahr, falls noch nicht überwiesen (bitte angeben, ob es
der Vereins- oder der Kampagnenbeitrag ist)
- evtl. Zusätze wie Kriegszugsanmeldungen und Kartenänderungen bei Expansionen in weiße Flecken
Pro Reich können sich max. zwei Vertreter anmelden.
Reiche, die sich nicht rechtzeitig schriftlich angemeldet und den Teilnahmebeitrag
bezahlt haben, sind vom Reichsverwaltertreffen ausgeschlossen.
Jeder Teilnehmer erhält vom Vorstand des Vereins „Kampagne Mittellande
e.V.“ oder der von ihm beauftragten Orga
eine Anmeldebestätigung.
(3) Anmeldung eines neuen Reiches
Ein neues Reich muss bis zum 30.11. vor dem nächsten Reichsverwaltertreffen
bei der vom Vorstand des Vereins „Kampagne Mittellande e.V.“ bestimmten Orga
schriftlich angemeldet
werden. Die entsprechende Adresse ist auf der Einladung zum Treffen verzeichnet.
Diese Anmeldung setzt sich zusammen aus:
- Anmeldung zum Reichsverwaltertreffen
- Entrichtung des Teilnahmebeitrages zum Reichsverwaltertreffen
- Kurzbeschreibung (1 DIN A4 Seite) des neuen Landes
- Die Kurzbeschreibung ist zusätzlich als Mail an webcrew@mittellande.de
zu senden.
- Kartenwunsch
Pro Reich können sich max. zwei Vertreter anmelden.
Reiche, die sich nicht rechtzeitig schriftlich angemeldet und den Teilnahmebeitrag
bezahlt haben, sind vom Reichsverwaltertreffen ausgeschlossen.
Jeder Teilnehmer erhält vom Vorstand des Vereins „Kampagne Mittellande
e.V.“ eine Anmeldebestätigung.
Die schriftliche Kurzbeschreibung wird weiterhin im Vorfeld am Veranstaltungsort
ausgelegt und in die Internetseite www.mittellande.org integriert.
Die Kurzbeschreibung sollte folgende Informationen beinhalten:
- Die wichtigsten und auffälligsten in-time Merkmale des Reiches
- Wodurch hebt sich das Reich ab? Was macht es besonders?
- Einige allgemeine Hintergrundinformationen, die sowohl in-time bezogen
sind, als auch out-time die Anzahl der Personen, die das Reich bespielen,
beinhalten
- Geplante und stattgefundene Cons
- Eingezeichnete Wunschlage des Reiches in die Mittellande-Karte – natürlich
nur in weiße Flecken
- etc.
Die Anmeldung eines neuen Reiches auf dem Reichsverwaltertreffen ist grundsätzlich
nicht erlaubt.
Unter Top 2.2 der obligatorischen Tagesordnung stellt sich das Reich dem
Plenum vor (max. 5 Minuten).
Das Plenum kann nach der mündlichen Vorstellung 10 Minuten Verständnisfragen
an das neue Reich stellen.
Danach wird über die Aufnahme des Reiches in die IG Mittellande abgestimmt.
Für die Aufnahme reicht eine einfache Mehrheit.
Bei Annahme des Antrages muss das Reich den Kampagnenbeitrag an den Verein
„Kampagne Mittellande e.V.“ entrichten.
Die Reihenfolge der Vorstellungen erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anmeldungen.
(4) Vakante Reiche
MÜSSTE ÜBERARBEITET WERDEN ENTSPRECHEND DEN VAKANZREGELN.
Ein für vakant erklärtes Reich ist ein Reich, das 4 Strafpunkte
angesammelt hat.
Des weiteren kann das Plenum während des Reichsverwaltertreffen bei
Top 1.5 der obligatorischen Tagesordnung den Antrag stellen, ein Reich als
vakant zu erklären. Dieser Antrag bedarf einer 2/3 Mehrheit des Plenums.
Ist dieser Zustand der Vakanz erreicht, wird dieses Reich aus der Kampagne
ausgeschlossen. Dies bedarf keiner weiteren Abstimmung.
Das Reich wird automatisch von der Karte gelöscht. Es kann beantragt werden, daß
es als Hintergrundland (ggf. in veränderter Form) auf der Karte verbleibt.
Grundlage für Vakanzpunkte sind:
- 1 Punkt bei unentschuldigtem Fehlen beim Reichsverwaltertreffen
(eine Entschuldigung muss schriftlich bis zum 30.11. erfolgen)
=> dieser Punkt wird gelöscht, wenn das Reich beim nächsten
Treffen wieder vertreten ist
- 1 Punkt bei Nichtzahlung des Kampagnenbeitrags
=> dieser Punkt wird bei Nachzahlung wieder gelöscht
- 1 Punkt bei Nichtzahlung des Teilnahmebeitrages bei Anmeldung zum
Reichsverwaltertreffen
=> dieser Punkt wird bei Nachzahlung wieder gelöscht
Vakanzpunkte durch Fehlen können nur durch Anwesenheit gelöscht
werden. Haben sich bei einem Reich mehrere Punkte durch Fehlen angehäuft,
werden durch die nächste Anwesenheit beim Reichsverwaltertreffen alle
Punkte gelöscht.
Dies gilt allerdings nicht für Vakanzpunkte bei Nichtzahlung von Geldbeträgen.
Vakanzpunkte werden hier durch die Zahlung der einzelne Beträge gelöscht.
Zum Beispiel werden drei Vakanzpunkte durch dreimal nicht Zahlen des Kampagnenbeitrages
nur dann gelöscht, wenn der Kampagnenbeitrag dreimal entrichtet wird.
Gleiches gilt für die Vakanzpunkte für Nichtzahlung des Teilnahmebeitrages
bei Anmeldung zum Reichsverwaltertreffens.
Wenn ein vakantes Land von einem anderen Land übernommen wird, muss
der Diskussionsleitung eine mündliche oder schriftliche Bestätigung
der betroffenen Spielleitungen vorliegen.
(5) Diskussion
Leitung
Der Vorstand des Vereins „Kampagne Mittellande e.V.“ bestimmt die Diskussionsleitung.
Den Entscheidungen der Diskussionsleitung ist grundsätzlich Folge zu
leisten.
Die Diskussionsleitung leitet und moderiert das Reichsverwaltertreffen.
Sie besteht aus zwei Diskussionsleitern, einem Protokollanten
und einem Beisitzer.
Einer der beiden Diskussionsleiter sollte schriftlich die Rednerliste
führen. Sie können sich auch abwechseln.
Der Protokollant führt das Ergebnisprotokoll.
Der Beisitzer achtet darauf, dass alle Verfahrensordnungspunkte,
die Regeln und Richtlinien der IG Mittellande sowie das deutsche Recht eingehalten
werden. Er kann bei einem Verstoß sofort in die Diskussion eingreifen
und die passende Textstelle vortragen. Er kann des weiteren jederzeit von
der Diskussionsleitung oder von einem Mitglied, das einen Redebeitrag hält,
zum Vorlesen von Textstellen gebeten werden.
Für einen Teil der Sitzung kann sich das Plenum in mehrere Gruppen
teilen. Diese Aufteilung muss in Punkt 1.2 der Tagesordnung (Beschluß
über die Tagesordnung) beschlossen werden. Für beide Gruppen gibt
es eine eigenständige Diskussionsleitung.
Die Mitglieder der Diskussionsleitung dürfen in die Diskussion auch
sachlich eingreifen. Dann gelten jedoch die gleichen Regeln wie für normale
Diskussionsteilnehmer. Das heißt auch: sachliche Beiträge der
zur Diskussionsleitung zugehörigen Personen müssen nach der Rednerliste
vorgenommen werden.
Rednerliste
Die Diskussionsleitung führt die Rednerliste und ruft die Teilnehmer
auf.
Die Rednerliste wird nach 30 Personen geschlossen oder wenn es keine
weiteren Meldungen gibt.
Die Redebeiträge dürfen jeweils 2 Minuten nicht überschreiten.
Ausnahmen von der Rednerlistenregelung können gemacht werden, wenn
z.B. Referenten über ein Thema vortragen. Diese Ausnahmen müssen
von der Diskussionsleitung angekündigt werden.
Vetokarten
Jedes stimmberechtigte Mitglied hat drei Vetokarten eine Vetokarte.
Durch den Einsatz der Vetokarte erhält das Mitglied das Rederecht direkt
nach dem aktuellen Redebeitrag, auch wenn die Rednerliste bereits geschlossen
ist.
Vetokarten sind nicht übertragbar auf andere Mitglieder.
Bei Aufteilung des Plenums in mehrere Gruppen erhält jedes Mitglied
in jeder Gruppe
drei Vetokarteneine Vetokarte. Diese Karten sind nicht in andere Gruppen
übertragen. Bei der Tagesordnung aus Punkt (1) gilt die Gruppe 1 als
Fortführung des Gesamtplenums, Teilnehmer in dieser Gruppe erhalten keine
neuen Vetokarten. Mitglieder der Gruppe 2 erhalten drei neue Vetokarten. Diese
gelten nur für Gruppe 2, nicht für das Gesamtplenum nach der Wiedervereinigung
der beiden Gruppen.
Anträge
Über Anträge wird abgestimmt. Zur Beschlussfassung genügt
die einfache Mehrheit.
Jedes stimmberechtigte Mitglied kann Anträge während seines Redebeitrages
stellen.
Anmerkung:
Sollte der Antragsteller seine Vetokarte benutzt haben, um das Rederecht
zu erhalten, und sein Antrag wird angenommen, erhält der Antragsteller
seine Vetokarte zurück.
Es wird zwischen zwei Arten von Anträgen unterschieden
Formale Anträge
Formale Anträge sind:
- Antrag auf Schluss der Diskussion
- Antrag auf Schluss der Rednerliste
- Antrag auf Vertagung
- Antrag den Verhandlungsgegenstand an einen Ausschuss zu überweisen
- Antrag auf erneute Öffnung der Rednerliste
Über formale Anträge ist sofort abzustimmen. Allerdings kann durch
Einsatz einer Vetokarte gegen den gestellten Antrag argumentiert werden. Dabei
darf kein neuer Antrag gestellt werden, bevor der laufende Antrag abgestimmt
ist.
Inhaltliche Anträge
Inhaltliche Anträge, die sich im Laufe des Reichsverwaltertreffens
ergeben, werden ggf. an die Gruppe 2 weitergegeben oder auf den Top 4.2 der
obligatorischen Tagesordnung verschoben, sofern es sich um ein größeres
inhaltliches Problem handelt. Erachtet die Diskussionsleitung die Sachlage
als kurzfristig lösbar, so wird die Frage direkt entschieden (mit einfacher
Mehrheit).
Zu den inhaltlichen Anträgen gehört auch die Änderung der
bestehenden Verfahrensordnung.
Ermahnungen
Die Diskussionsleitung kann Ermahnungen aussprechen. Eine Ermahnung gilt
für das Mitglied, nicht nur für einen Vertreter.
Gründe für Ermahnungen sind:
- Fortwährendes Schaffen von Unruhe
- Zwischenrufe
- Beleidigungen
- Klingeln eines Handys
Die erste Ermahnung wird durch das Zeigen einer gelben Karte symbolisiert.
Die zweite Ermahnung wird durch das Zeigen einer roten Karte symbolisiert.
Die rote Karte zieht automatisch nach sich, dass das Mitglied für den
laufenden Tagesordnungspunkt die Sitzung verlassen muss und erst wieder beim
nächsten Tagesordnungspunkt an der Diskussion teilnehmen darf. Wenn mehrere
Vertreter dieses Mitglieds (Reich) im Raum sind, müssen diese Vertreter
gemeinsam den Raum verlassen.
Diese dürfen nicht in die andere Gruppe wechseln, sofern diese gerade
besteht.
Bei Bedarf kann die Diskussionsleitung jederzeit (gerade bei längeren
Tagungsordnungspunkten) die rote Karte in eine Zeitstrafe von mindestens 15
Minuten verwandeln.
Das Telefonieren während der Sitzung führt direkt zu einer Zeitstrafe von mindestens 15 Minuten.
Ausnahme: wer einen gewichtigen Grund hat, erreichbar zu sein, muß vorher der Diskussionsleitung
mitteilen. Beispiele: kranke Angehörige zuhause, Bereitschaftsdienst.
Pausenregelung
Pausen sind notwendig und müssen regelmäßig durchgeführt
werden.
- Eine Pause muss nach spätestens 90 Minuten Diskussion erfolgen.
- Die Pause wird 5 Minuten vor Beginn durch die Diskussionsleitung angekündigt.
- Ein aktueller Redebeitrag darf noch beendet werden. Laufende Abstimmungen
werden nicht unterbrochen.
- Die Pause muss mind. 15 Minuten dauern.
- Die Länge der Pause wird durch die Diskussionsleitung bestimmt
und bekannt gegeben.
- Das Pausenende wird 5 Minuten vorher angekündigt.
- Bei Bedarf kann die Diskussionsleitung eine außerordentliche
Pause ohne vorherige Ankündigung anordnen.
Generell ist das Verlassen des Plenumssaals außerhalb der Pausen gestattet.
Sollte dadurch ein Mitglied (Reich) nicht mehr in dieser Gruppe vertreten
sein, muss die Abstimmungskarte bei der Diskussionsleitung abgeben werden.
Damit wird ein Überblick über die im Saal befindlichen stimmberechtigten
Mitglieder gewahrt. Die Abstimmungskarte wird bei Rückkehr in die Gruppe
zurückgegeben.
Sollte die Person in dem Moment zurückkehren, wenn gerade eine Abstimmung
läuft, so muss die Person warten bis diese vorbei ist.
Beschlussfassung
Stimmberechtigt ist pro aufgenommenes Land in der Kampagne ein Vertreter.
Für die Anträge mit nur zwei möglichen Ergebnissen (z.B. ja/nein) fasst
die Reichsverwaltersitzung ihre Beschlüsse mit
einfacher(Anm1) relativer Mehrheit der abgegebenen Stimmen. (Das heißt:
die Anzahl der Stimmen für das eine Ergebnis muß nur größer als die Anzahl der Stimmen für
das andere Ergebnis sein.)
Für Anträge mit mehr als zwei möglichen Ergebnissen ist die absolute
Mehrheit der Anwesenden
notwendig. (Das heißt: die gewählte Alternative erhält mehr Stimmen als alle anderen
Alternativen zusammen.) Falls es keine Alternative gibt, die dieses erfüllt, wird
unter den beiden Alternativen mit den meisten Stimmen eine Stichwahl ausgeführt, bei der
die einfache Mehrheit zum Tragen kommt.
Nicht abgegebene Stimmen gelten als Enthaltung.
Zur Vereinfachung des Abstimmvorgangs kann die Diskussionsleitung bei klar ersichtlicher Mehrheit
auf die Auszählung verzichten. Dafür muß die Diskussionsleitung jedoch nachfragen, ob
jemand dieses anzweifelt. Wenn nur ein Teilnehmer das Ergebnis anzweifelt, muß die
Auszählung erfolgen.
Abstimmungen erfolgen offen, wenn die stimmberechtigten Mitglieder nichts
anderes beschließen. Der Wunsch eines Mitglieds nach geheimer Abstimmung
ist ausreichend, um die Abstimmung geheim abzuhalten.
Soweit ein Beschluss ein Mitglied der Sitzung persönlich betrifft,
muss geheim abgestimmt werden.
Während des Tagesordnungspunkts 2.2 werden neue Mitglieder aufgenommen.
Diese sind erst stimmberechtigt, wenn der Tagesordnungspunkt 2.2 abgeschlossen
wurde. Sie sind jedoch schon vorher berechtigt, mitzudiskutieren.
Arbeitsgruppen
Diskussionsgruppen können beschließen, einen Teil ihrer Arbeit
in Form von Arbeitsgruppen zu erledigen. Arbeitsgruppen sind nicht eigenständig
beschlußfähig. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen müssen
in der Diskussionsgruppe abgestimmt werden.
(6) weiterführende Regelungen
Ausschüsse
Ein Ausschuss ist eine vom Vorstand des Vereins
eingesetzte Arbeitsgruppe, die außerhalb der Sitzung (hauptsächlich
während der Periode zwischen zwei Reichsverwaltertreffen)
eigenständig
Problemstellungen behandelt.
Sie kann
- vom Plenum
- von der Mitgliederversammlung des Vereins
- direkt vom Vorstand
beantragt werden.
Ausschüsse werden aufgrund von beschlossenen Anträgen (siehe 5,
formale Anträge) gebildet. Die Bildung des Ausschusses wird vom erweiterten
Vorstand des Vereins „Kampagne Mittellande e.V.“ vorgenommen und sollte innerhalb
von einem Monat nach dem Reichsverwaltertreffen geschehen. Ein Mitglied des
erweiterten Vorstands sollte dem Ausschuss beisitzen. Ein Mitglied des Ausschusses
sollte als Sprecher fungieren. Der Sprecher wird vom Ausschuss selbst gewählt.
Ausschüsse sind beschlussfähig.
Ihre Beschlüsse müssen vom Plenum auf dem nächstmöglichen
Reichsverwaltertreffen bestätigt, abgelehnt oder zur Weiterbearbeitung
zurückgereicht werden.
Ausnahme: Beschlüsse, die Wirkung für ein Datum entfachen, das
vor dem nächsten Treffen liegt, werden vom Vorstand des Vereins „Kampagne
Mittellande e.V.“ bestätigt, abgelehnt oder zurückgereicht. Beispiel:
Sollte ein Ausschuss gegründet werden, der ein Arbeitstreffen der Mittellande
oder eine öffentliche Präsentation vorbereitet (welche vor dem nächsten
Treffen stattfindet), dann muss der Vorstand entscheiden.
Die Ergebnisse von Ausschüssen werden in Punkt 1.4 der Tagesordnung besprochen und
bei Bedarf "abgesegnet". Die Ergebnisse müssen am 30.11. dem Vorstand vorgelegt werden, sie
werden daraufhin vom Vorstand auf der Mittellande-Seite veröffentlicht. Der Informationsabruf
und die Weitergabe an die eigenen Vertreter liegt in der Verantwortung der Mitglieder.
Anmerkungen:
Anm1) War sachlich falsch.
Diese Seite wurde geändert am 18.01.2002.