Rot gekennzeichnet sind Beschlüsse vom Treffen 2003, die die Verfahrensordnung implizit veränderten.

Anmerkung: für das Treffen selbst reicht es vollkommen aus, sich Teil 5 durchzulesen!

Verfahrensordnung für das Reichsverwaltertreffen

(0) Begriffe

Diese Auflistung soll grundsätzliche Begrifflichkeiten klären. Sie hat keine regelnde Wirkung.

Ein Mitglied der Kampagne ist ein in die Kampagne aufgenommenes Land.

Ein Vertreter eines Landes ist eine Person, die dieses Land auf der Kampagnensitzung vertritt.

Das Plenum ist die Versammlung der Mitglieder während des Reichsverwaltertreffens.

Die Diskussionsleitung leitet und moderiert das Reichsverwaltertreffen. Bei der Einrichtung von mehreren Diskussionsgruppen erhält jede Diskussionsgruppe eine eigenständige Diskussionsleitung.

In mehrere, eigenständig arbeitende Diskussionsgruppen kann das Plenum geteilt werden. Diese Aufteilung muss in der Tagesordnung behandelt werden.

Diskussionsgruppen können in Arbeitsgruppen aufgeteilt werden. Diese sind nicht allein beschlußfähig.

Ein Ausschuss ist eine vom Vorstand des Vereins eingesetzte Arbeitsgruppe, die außerhalb der Sitzung (hauptsächlich während der Periode zwischen zwei Reichsverwaltertreffen) eigenständig Problemstellungen behandelt. Sie kann
  1. vom Plenum
  2. von der Mitgliederversammlung des Vereins
  3. direkt vom Vorstand
eingesetzt werden.

Die Tagesordnung bestimmt die auf dem Reichsverwaltertreffen zu bearbeitenden Punkte.

Beiträge:
Der Kampagnenbeitrag ist der Beitrag, den ein Mitglied der Kampagne zu zahlen hat.

Der Vereinsbeitrag ist der Beitrag, den ein Mitglied des Vereins „Kampagne Mittellande e.V.“ zu zahlen hat. Ein Mitglied der Kampagne muß nur einen der beiden Beiträge bezahlen.

Vakante Reiche siehe Punkt (4)

Vetokarten ermöglichen sofortige Beiträge während der Diskussion.

Anträge siehe Punkt (5)

 (1) Tagesordnung

Obligatorische Tagesordnungspunkte sind:

Plenum (Samstag morgen)

TOP  1.1:    Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit
TOP  1.2:    Tagesordnung*
TOP  1.3:    Informationen über den Verein „Kampagne Mittellande e.V.“  und dessen Arbeit im abgelaufenen Jahr
TOP  1.4:    Vorstellung der Ausschussergebnisse und gegebenenfalls Abstimmung darüber
TOP  1.5:    Feststellung der vakanten Reiche

Gruppe 1 (Samstag nachmittag)

TOP  2.1:    Kriegszüge, Expansion in weiße Flecken und Größenänderungen alter Reiche aus dem vergangenen Jahr
TOP  2.2:    Neue Reiche
TOP  2.3:    Neue Kriegszüge und Expansion in weiße Flecken

Gruppe 2 (Samstag nachmittag)
 
TOP  3.1:    Öffentlichkeitsarbeit der Kampagne (darunter: Postille, Internet-Auftritt)
TOP  3.2:    Sonstiges **

Plenum (Sonntag morgen)

TOP 4.1:    Berichte der beiden Gruppen
TOP 4.2:    Verschiedenes ***
TOP 4.3:    Schlusswort


*     Das Plenum beschließt in Punkt 1.2 die Tagesordnung. Anträge zur Erweiterung der Tagesordnung sind schriftlich einen Monat vor der Sitzung bei dem Verein „Kampagne Mittellande e.V.“ einzureichen. Das Plenum stimmt über jeden eingebrachten Antrag ab.

**    Unter diesen Punkt sind in der Vergangenheit beispielsweise folgende Themen behandelt worden: Wirtschaftssimulation, Benimmregeln für Veranstalter, Vereinsgründung

***    Unter diesen Punkt sind in der Vergangenheit beispielsweise folgende Themen behandelt worden:
Logo-Wettbewerb, Realreligionen

Die Tagesordnung und nur die Tagesordnung kann festlegen, dass das Plenum in mehrere Gruppen aufgeteilt wird. Jede Gruppe ist für ihre Tagesordnungspunkte abstimmungsberechtigt. Es wird angeraten, dass jedes Land in jede Gruppe einen Vertreter schickt.

In der angegebenen Tagesordnung wird  (voraussichtlich) am Samstag nachmittag eine Aufteilung in zwei Gruppen vorgenommen. Die 1. Gruppe gilt als Fortführung des Gesamtplenums.


 (2) Anmeldung eines alten Reiches

Ein altes Reich muss bis zum 30.11. vor dem nächsten Reichsverwaltertreffen bei der vom Vorstand des Vereins „Kampagne Mittellande e.V.“ bestimmten Orga schriftlich angemeldet werden. Die entsprechende Adresse ist auf der Einladung zum Treffen verzeichnet.
Diese Anmeldung setzt sich zusammen aus:

Pro Reich können sich max. zwei Vertreter anmelden.

Reiche, die sich nicht rechtzeitig schriftlich angemeldet und den Teilnahmebeitrag bezahlt haben, sind vom Reichsverwaltertreffen ausgeschlossen.

Jeder Teilnehmer erhält vom Vorstand des Vereins „Kampagne Mittellande e.V.“ oder der von ihm beauftragten Orga eine Anmeldebestätigung.


 (3) Anmeldung eines neuen Reiches

Ein neues Reich muss bis zum 30.11. vor dem nächsten Reichsverwaltertreffen bei der vom Vorstand des Vereins „Kampagne Mittellande e.V.“ bestimmten Orga schriftlich angemeldet werden. Die entsprechende Adresse ist auf der Einladung zum Treffen verzeichnet.

Diese Anmeldung setzt sich zusammen aus:

Pro Reich können sich max. zwei Vertreter anmelden.

Reiche, die sich nicht rechtzeitig schriftlich angemeldet und den Teilnahmebeitrag bezahlt haben, sind vom Reichsverwaltertreffen ausgeschlossen.

Jeder Teilnehmer erhält vom Vorstand des Vereins „Kampagne Mittellande e.V.“ eine Anmeldebestätigung.

Die schriftliche Kurzbeschreibung wird weiterhin im Vorfeld am Veranstaltungsort ausgelegt und in die Internetseite www.mittellande.org integriert.

Die Kurzbeschreibung sollte folgende Informationen beinhalten:

Die Anmeldung eines neuen Reiches auf dem Reichsverwaltertreffen ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Unter Top 2.2 der obligatorischen Tagesordnung stellt sich das Reich dem Plenum vor (max. 5 Minuten).
Das Plenum kann nach der mündlichen Vorstellung 10 Minuten Verständnisfragen an das neue Reich stellen.
Danach wird über die Aufnahme des Reiches in die IG Mittellande abgestimmt. Für die Aufnahme reicht eine einfache Mehrheit.
Bei Annahme des Antrages muss das Reich den Kampagnenbeitrag an den Verein „Kampagne Mittellande e.V.“ entrichten.

Die Reihenfolge der Vorstellungen erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anmeldungen.

 (4) Vakante Reiche

MÜSSTE ÜBERARBEITET WERDEN ENTSPRECHEND DEN VAKANZREGELN. Ein für vakant erklärtes Reich ist ein Reich, das 4 Strafpunkte angesammelt hat.

Des weiteren kann das Plenum während des Reichsverwaltertreffen bei Top 1.5 der obligatorischen Tagesordnung den Antrag stellen, ein Reich als vakant zu erklären. Dieser Antrag bedarf einer 2/3 Mehrheit des Plenums.

Ist dieser Zustand der Vakanz erreicht, wird dieses Reich aus der Kampagne ausgeschlossen. Dies bedarf keiner weiteren Abstimmung.
Das Reich wird automatisch von der Karte gelöscht. Es kann beantragt werden, daß es als Hintergrundland (ggf. in veränderter Form) auf der Karte verbleibt.
Grundlage für Vakanzpunkte sind:
- 1 Punkt bei unentschuldigtem Fehlen beim Reichsverwaltertreffen
(eine Entschuldigung muss schriftlich bis zum 30.11. erfolgen)
=> dieser Punkt wird gelöscht, wenn das Reich beim nächsten Treffen wieder vertreten ist
- 1 Punkt bei Nichtzahlung des  Kampagnenbeitrags
=> dieser Punkt wird bei Nachzahlung wieder gelöscht
- 1 Punkt bei  Nichtzahlung des Teilnahmebeitrages bei Anmeldung zum Reichsverwaltertreffen
=> dieser Punkt wird bei Nachzahlung wieder gelöscht

Vakanzpunkte durch Fehlen können nur durch Anwesenheit gelöscht werden. Haben sich bei einem Reich mehrere Punkte durch Fehlen angehäuft, werden durch die nächste Anwesenheit beim Reichsverwaltertreffen alle Punkte gelöscht.

Dies gilt allerdings nicht für Vakanzpunkte bei Nichtzahlung von Geldbeträgen. Vakanzpunkte werden hier durch die Zahlung der einzelne Beträge gelöscht.

Zum Beispiel werden drei Vakanzpunkte durch dreimal nicht Zahlen des Kampagnenbeitrages nur dann gelöscht, wenn der Kampagnenbeitrag dreimal entrichtet wird.
Gleiches gilt für die Vakanzpunkte für Nichtzahlung des Teilnahmebeitrages bei Anmeldung zum Reichsverwaltertreffens.

Wenn ein vakantes Land von einem anderen Land übernommen wird, muss der Diskussionsleitung eine mündliche oder schriftliche Bestätigung der betroffenen Spielleitungen vorliegen.

 (5) Diskussion

Leitung

Der Vorstand des Vereins „Kampagne Mittellande e.V.“ bestimmt die Diskussionsleitung.
Den Entscheidungen der Diskussionsleitung ist grundsätzlich Folge zu leisten.

Die Diskussionsleitung leitet und moderiert das Reichsverwaltertreffen.

Sie besteht aus zwei Diskussionsleitern, einem Protokollanten und einem Beisitzer.

Einer der beiden Diskussionsleiter sollte schriftlich die Rednerliste führen. Sie können sich auch abwechseln.

Der Protokollant führt das Ergebnisprotokoll.

Der Beisitzer achtet darauf, dass alle Verfahrensordnungspunkte, die Regeln und Richtlinien der IG Mittellande sowie das deutsche Recht eingehalten werden. Er kann bei einem Verstoß sofort in die Diskussion eingreifen und die passende Textstelle vortragen. Er kann des weiteren jederzeit von der Diskussionsleitung oder von einem Mitglied, das einen Redebeitrag hält, zum Vorlesen von Textstellen gebeten werden.

Für einen Teil der Sitzung kann sich das Plenum in mehrere Gruppen teilen. Diese Aufteilung muss in Punkt 1.2 der Tagesordnung (Beschluß über die Tagesordnung) beschlossen werden. Für beide Gruppen gibt es eine eigenständige Diskussionsleitung.

Die Mitglieder der Diskussionsleitung dürfen in die Diskussion auch sachlich eingreifen. Dann gelten jedoch die gleichen Regeln wie für normale Diskussionsteilnehmer. Das heißt auch: sachliche Beiträge der zur Diskussionsleitung zugehörigen Personen müssen nach der Rednerliste vorgenommen werden.

Rednerliste

Die Diskussionsleitung führt die Rednerliste und ruft die Teilnehmer auf.
Die Rednerliste wird nach 30 Personen  geschlossen oder wenn es keine weiteren Meldungen gibt.
Die Redebeiträge dürfen jeweils 2 Minuten nicht überschreiten.

Ausnahmen von der Rednerlistenregelung können gemacht werden, wenn z.B. Referenten über ein Thema vortragen. Diese Ausnahmen müssen von der Diskussionsleitung angekündigt werden.

Vetokarten

Jedes stimmberechtigte Mitglied hat drei Vetokarten eine Vetokarte.

Durch den Einsatz der Vetokarte erhält das Mitglied das Rederecht direkt nach dem aktuellen Redebeitrag, auch wenn die Rednerliste bereits geschlossen ist.

Vetokarten sind nicht übertragbar auf andere Mitglieder.

Bei Aufteilung des Plenums in mehrere Gruppen erhält jedes Mitglied in jeder Gruppe drei Vetokarteneine Vetokarte. Diese Karten sind nicht in andere Gruppen übertragen. Bei der Tagesordnung aus Punkt (1) gilt die Gruppe 1 als Fortführung des Gesamtplenums, Teilnehmer in dieser Gruppe erhalten keine neuen Vetokarten. Mitglieder der Gruppe 2 erhalten drei neue Vetokarten. Diese gelten nur für Gruppe 2, nicht für das Gesamtplenum nach der Wiedervereinigung der beiden Gruppen.

Anträge

Über Anträge wird abgestimmt. Zur Beschlussfassung genügt die einfache Mehrheit.
Jedes stimmberechtigte Mitglied kann Anträge während seines Redebeitrages stellen.

Anmerkung:
Sollte der Antragsteller seine Vetokarte benutzt haben, um das Rederecht zu erhalten, und sein Antrag wird angenommen, erhält der Antragsteller seine Vetokarte zurück.

Es wird zwischen zwei Arten von Anträgen unterschieden


Formale Anträge
Formale Anträge sind:

  1. Antrag auf Schluss der Diskussion
  2. Antrag auf Schluss der Rednerliste
  3. Antrag auf Vertagung
  4. Antrag den Verhandlungsgegenstand an einen Ausschuss zu überweisen
  5. Antrag auf erneute Öffnung der Rednerliste

Über formale Anträge ist sofort abzustimmen. Allerdings kann durch Einsatz einer Vetokarte gegen den gestellten Antrag argumentiert werden. Dabei darf kein neuer Antrag gestellt werden, bevor der laufende Antrag abgestimmt ist.

Inhaltliche Anträge
Inhaltliche Anträge, die sich im Laufe des Reichsverwaltertreffens ergeben, werden ggf. an die Gruppe 2 weitergegeben oder auf den Top 4.2 der obligatorischen Tagesordnung verschoben, sofern es sich um ein größeres inhaltliches Problem handelt. Erachtet die Diskussionsleitung die Sachlage als kurzfristig lösbar, so wird die Frage direkt entschieden (mit einfacher Mehrheit).

Zu den inhaltlichen Anträgen gehört auch die Änderung der bestehenden Verfahrensordnung.

Ermahnungen

Die Diskussionsleitung kann Ermahnungen aussprechen. Eine Ermahnung gilt für das Mitglied, nicht nur für einen Vertreter.

Gründe für Ermahnungen sind:


Die erste Ermahnung wird durch das Zeigen einer gelben Karte symbolisiert.

Die zweite Ermahnung wird durch das Zeigen einer roten Karte symbolisiert.
Die rote Karte zieht automatisch nach sich, dass das Mitglied für den laufenden Tagesordnungspunkt die Sitzung verlassen muss und erst wieder beim nächsten Tagesordnungspunkt an der Diskussion teilnehmen darf. Wenn mehrere Vertreter dieses Mitglieds (Reich) im Raum sind, müssen diese Vertreter gemeinsam den Raum verlassen.
Diese dürfen nicht in die andere Gruppe wechseln, sofern diese gerade besteht.

Bei Bedarf kann die Diskussionsleitung jederzeit (gerade bei längeren Tagungsordnungspunkten) die rote Karte in eine Zeitstrafe von mindestens 15 Minuten verwandeln. 
Das Telefonieren während der Sitzung führt direkt zu einer Zeitstrafe von mindestens 15 Minuten.
Ausnahme: wer einen gewichtigen Grund hat, erreichbar zu sein, muß vorher der Diskussionsleitung mitteilen. Beispiele: kranke Angehörige zuhause, Bereitschaftsdienst.

Pausenregelung

Pausen sind notwendig und müssen regelmäßig durchgeführt werden.

Generell ist das Verlassen des Plenumssaals außerhalb der Pausen gestattet.
Sollte dadurch ein Mitglied (Reich)  nicht mehr in dieser Gruppe vertreten sein, muss die Abstimmungskarte bei der Diskussionsleitung abgeben werden. Damit wird ein Überblick über die im Saal befindlichen stimmberechtigten Mitglieder gewahrt. Die Abstimmungskarte wird bei Rückkehr in die Gruppe zurückgegeben.
Sollte die Person in dem Moment zurückkehren, wenn gerade eine Abstimmung läuft, so muss die Person warten bis diese vorbei ist.


Beschlussfassung

Stimmberechtigt ist pro aufgenommenes Land in der Kampagne ein Vertreter.
Für die Anträge mit nur zwei möglichen Ergebnissen (z.B. ja/nein) fasst die Reichsverwaltersitzung ihre Beschlüsse mit einfacher(Anm1) relativer Mehrheit der abgegebenen Stimmen. (Das heißt: die Anzahl der Stimmen für das eine Ergebnis muß nur größer als die Anzahl der Stimmen für das andere Ergebnis sein.)
Für Anträge mit mehr als zwei möglichen Ergebnissen ist die absolute Mehrheit der Anwesenden notwendig. (Das heißt: die gewählte Alternative erhält mehr Stimmen als alle anderen Alternativen zusammen.) Falls es keine Alternative gibt, die dieses erfüllt, wird unter den beiden Alternativen mit den meisten Stimmen eine Stichwahl ausgeführt, bei der die einfache Mehrheit zum Tragen kommt.
Nicht abgegebene Stimmen gelten als Enthaltung.
Zur Vereinfachung des Abstimmvorgangs kann die Diskussionsleitung bei klar ersichtlicher Mehrheit auf die Auszählung verzichten. Dafür muß die Diskussionsleitung jedoch nachfragen, ob jemand dieses anzweifelt. Wenn nur ein Teilnehmer das Ergebnis anzweifelt, muß die Auszählung erfolgen.
Abstimmungen erfolgen offen, wenn die stimmberechtigten Mitglieder nichts anderes beschließen. Der Wunsch eines Mitglieds nach geheimer Abstimmung ist ausreichend, um die Abstimmung geheim abzuhalten.

Soweit ein Beschluss ein Mitglied der Sitzung persönlich betrifft, muss geheim abgestimmt werden.

Während des Tagesordnungspunkts 2.2 werden neue Mitglieder aufgenommen. Diese sind erst stimmberechtigt, wenn der Tagesordnungspunkt 2.2 abgeschlossen wurde. Sie sind jedoch schon vorher berechtigt, mitzudiskutieren.

Arbeitsgruppen


Diskussionsgruppen können beschließen, einen Teil ihrer Arbeit in Form von Arbeitsgruppen zu erledigen. Arbeitsgruppen sind nicht eigenständig beschlußfähig. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen müssen in der Diskussionsgruppe abgestimmt werden.

(6) weiterführende Regelungen

Ausschüsse

Ein Ausschuss ist eine vom Vorstand des Vereins eingesetzte Arbeitsgruppe, die außerhalb der Sitzung (hauptsächlich während der Periode zwischen zwei Reichsverwaltertreffen) eigenständig Problemstellungen behandelt. Sie kann
  1. vom Plenum
  2. von der Mitgliederversammlung des Vereins
  3. direkt vom Vorstand
beantragt werden.

Ausschüsse werden aufgrund von beschlossenen Anträgen (siehe 5, formale Anträge) gebildet. Die Bildung des Ausschusses wird vom erweiterten Vorstand des Vereins „Kampagne Mittellande e.V.“ vorgenommen und sollte innerhalb von einem Monat nach dem Reichsverwaltertreffen geschehen. Ein Mitglied des erweiterten Vorstands sollte dem Ausschuss beisitzen. Ein Mitglied des Ausschusses sollte als Sprecher fungieren. Der Sprecher wird vom Ausschuss selbst gewählt.

Ausschüsse sind beschlussfähig.
Ihre Beschlüsse müssen vom Plenum auf dem nächstmöglichen Reichsverwaltertreffen bestätigt, abgelehnt oder zur Weiterbearbeitung zurückgereicht werden.

Ausnahme: Beschlüsse, die Wirkung für ein Datum entfachen, das vor dem nächsten Treffen liegt, werden vom Vorstand des Vereins „Kampagne Mittellande e.V.“ bestätigt, abgelehnt oder zurückgereicht. Beispiel: Sollte ein Ausschuss gegründet werden, der ein Arbeitstreffen der Mittellande oder eine öffentliche Präsentation vorbereitet (welche vor dem nächsten Treffen stattfindet), dann muss der Vorstand entscheiden.

Die Ergebnisse von Ausschüssen werden in Punkt 1.4 der Tagesordnung besprochen und bei Bedarf "abgesegnet". Die Ergebnisse müssen am 30.11. dem Vorstand vorgelegt werden, sie werden daraufhin vom Vorstand auf der Mittellande-Seite veröffentlicht. Der Informationsabruf und die Weitergabe an die eigenen Vertreter liegt in der Verantwortung der Mitglieder.  

Anmerkungen:

Anm1) War sachlich falsch.

Du befindest dich auf den Seiten der LARP-Kampagne Mittellande.
Hier unten kannst du schnell wählen zwischen:
Startseite •  Start ohne Frames •  Was ist ...? •  Länder •  Karte •  Bibliothek
Services •  Intern •  Interaktiv •  sonstiges •  Kontakt •  Suche

Diese Seite wurde geändert am 18.01.2002.